Die Anwaltsprüfungskommission führt die schriftlichen und mündlichen Anwaltsprüfungen durch und erteilt aufgrund der bestandenen Prüfung das Anwaltspatent. Ausserdem erteilt sie den Ausweis über die Befähigung zur öffentlichen Beurkundung für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit ausserkantonalem Patent. Mit Bewerbern aus Mitgliedstaaten der EU oder der EFTA führt die Anwaltsprüfungskommission die Eignungsprüfung sowie das Gespräch zur Prüfung der beruflichen Fähigkeiten gemäss den Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte durch und erteilt darüber die entsprechenden Ausweise. Über die Zulassung zu den Prüfungen entscheidet die Präsidentin bzw. der Präsident der Anwaltsprüfungskommission.
Detaillierte Angaben können dem Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte, der kantonalen Anwaltsprüfungsverordnung sowie dem Merkblatt zur Anwaltsprüfung entnommen werden.