Navigieren auf Kanton Zug

Inhaltsnavigation auf dieser Seite

Navigation

Betreibungsämter

Die Betreibungsämter sind für sämtliche Betreibungsverfahren zuständig.
Gesetzessammlung und Bibliothek
Bild Legende:

Für sämtliche Betreibungsverfahren sind die Betreibungsämter zuständig. Sie sind administrativ der Einwohnergemeinde, fachlich der Aufsichtsbehörde (II. Beschwerdeabteilung des Obergerichts) unterstellt.




Die Tätigkeit der Betreibungsämter richtet sich nach dem Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) und umfasst im Wesentlichen folgende Aufgaben:

  • Durchführung von Betreibungen auf Pfändung oder Konkurs, Faust- und Grundpfandbetreibungen, Betreibungen auf Sicherheitsleistung und Wechselbetreibungen
  • Vollzug von Pfändungen, Retentionen und Arresten
  • Aufnahme von Güterverzeichnissen
  • Verwaltung und Verwertung von Grundstücken
  • Erstellen von Auszügen aus dem Betreibungsregister

 

Die Betreibungsferien sind jeweils 7 Tage vor und nach Weihnachten, Ostern sowie vom 15. bis 31. Juli. Weitere Informationen finden Sie bei den jeweiligen Betreibungsämtern.

Weitere Informationen

Fusszeile

Deutsch