Betreibungsämter
Die Betreibungsämter sind für sämtliche Betreibungsverfahren zuständig.

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Für sämtliche Betreibungsverfahren sind die Betreibungsämter zuständig. Sie sind administrativ der Einwohnergemeinde, fachlich der Aufsichtsbehörde (II. Beschwerdeabteilung des Obergerichts) unterstellt.
Die Tätigkeit der Betreibungsämter richtet sich nach dem Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) und umfasst im Wesentlichen folgende Aufgaben:
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Typ | Titel | Dokumentart |
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Adressen und Öffnungszeiten | Informationsblatt | |
Betreibungsrechtliches Existenzminimum: Berechnung nach Art. 93 SchKG (gültig ab 01.01.2010) | Richtlinie |