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Unentgeltliche Rechtspflege

Das Institut der unentgeltlichen Rechtspflege verleiht mittellosen Personen einen Anspruch auf Befreiung von der Pflicht zur Bezahlung der Gerichtskosten und zur Leistung von Kautionen und Barvorschüssen. - Zweitinstanzliches Verfahren vor Obergericht.

Das Institut der unentgeltlichen Rechtspflege verleiht mittellosen Personen einen Anspruch auf Befreiung von der Pflicht zur Bezahlung der Gerichtskosten und zur Leistung von Kautionen und Barvorschüssen. Mittellos ist, wer nicht die nötigen Mittel besitzt, um neben dem Lebensunterhalt für sich und seine Familie die Prozesskosten aufbringen zu können. Der Prozess darf ausserdem nicht als offenbar aussichtlos oder mutwillig erscheinen.

Unter denselben Voraussetzungen kann einer mittellosen Person ein unentgeltlicher Rechtsbeistand in der Person eines in einem kantonalen Anwaltsregister eingetragenen Rechtsanwaltes bestellt werden, sofern sie wegen der Komplexität der sich stellenden Fragen oder aus Gründen der Waffengleicheit eines solchen bedarf.

Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege und um einen unentgeltlichen Rechtsbeistand im Rechtmittelverfahren ist an das Obergericht Zug zu richten. Das unten angegebene Formular "Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege" ist zwingend auszufüllen und einzureichen.

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Typ Titel Dokumentart
Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege Formulare

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