Praktikum
Auditorinnen und Auditoren
Die Staatsanwaltschaft beschäftigt jeweils für die Dauer eines halben Jahres zwei Auditorinnen bzw. Auditoren (juristische Praktikantinnen/Praktikanten) im Vollzeitpensum. Sie erhalten bei der Staatsanwaltschaft Gelegenheit, sich in das Strafrecht/Strafprozessrecht (Erwachsene und Jugendliche) einzuarbeiten. Im Auftrag und unter Anleitung der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte und des Jugendanwalts bereiten sie Entwürfe von Entscheiden und Einvernahmen vor, tätigen rechtliche Abklärungen, wirken bei der Protokollführung bei Einvernahmen mit und erhalten Gelegenheit, Gerichtsverhandlungen in Strafverfahren zu besuchen.
Das Praktikum bei der Staatsanwaltschaft wird als Zulassungsvoraussetzung für die kantonale Anwaltsprüfung angerechnet (vgl. dazu die Anwaltsprüfungsverordnung). Die Anmeldung und Anstellung erfolgt über das Obergericht des Kantons Zug.