Praktikum
Auditorinnen und Auditoren
Das Strafgericht beschäftigt jeweils für die Dauer eines halben Jahres eine Auditorin bzw. einen Auditor (juristische Praktikantin / juristischer Praktikant) im Vollzeitpensum. Während Ihrer Tätigkeit am Strafgericht verfassen Sie Urteilsentwürfe in Zusammenarbeit mit den Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreibern, nehmen rechtliche Abklärungen vor, führen das Protokoll an Haftanhörungen, fertigen Protokolle von Gerichtsverhandlungen ab Tonträger aus und unterstützen die Kanzlei des Strafgerichts im administrativen Bereich. Daneben haben Sie Gelegenheit, an den Verhandlungen und Beratungssitzungen des Kollegialgerichts wie auch der Einzelrichter und des Zwangsmassnahmengerichts teilzunehmen.
Das Praktikum am Strafgericht wird als Zulassungsvoraussetzung für die kantonale Anwaltsprüfung angerechnet (vgl. dazu die Anwaltsprüfungsverordnung). Die Anmeldung und Anstellung erfolgt über das Obergericht des Kantons Zug.