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Ablegen der Führerprüfung in einem anderen Kanton

Ablegen der Führerprüfung in einem anderen Kanton

Zusammenfassung

Wollen Sie die Führerprüfung in einem anderen Kanton ablegen?

Haben Sie den Wohnsitz im Kanton Zug und möchten Sie die Führerprüfungen in einem anderen Kanton absolvieren?
Reichen Sie zuerst ein Lernfahrgesuch bei uns ein. Sobald das Gesuch von uns bearbeitet wurde erhalten Sie die Anmeldung für den Kanton Zug.
Nun können Sie das Formular «Ablegen der Führerprüfung in einem anderen Kanton Zug» ausfüllen.

Erkundigen Sie sich vorgängig bei Ihrem «Wunschkanton», ob Sie die Prüfung dort ablegen dürfen und welche Kosten anfallen werden.

Behördengang

Ein persönlicher Kontakt mit Strassenverkehrsbehörden ist nicht notwendig. Mit dem unten stehenden Link können Sie digital beim Strassenverkehrsamt Zug eine Bewilligung beantragen.

Ergebnis

Direkter Antrag an das ausserkantonale Strassenverkehrsamt zum Ablegen der Führerprüfung.

Kosten

Bewilligungsgebühr Fr. 35.- 

Es können zusätzliche Gebühren beim ausserkantonalen Strassenverkehrsamt anfallen.

Weiterführende Informationen und Dokumente

Für die Anmeldeformalitäten für Führerprüfungen und Auskünfte zu Terminen und Termindisponierungen ist nach Bewilligungserteilung das ausserkantonale Strassenverkehrsamt zuständig.

Adresse

Strassenverkehrsamt 

Hinterbergstrasse 41                                                                                               

6312 Steinhausen                                                                                                     

Tel.: +41 41 728 47 11   

info.stva@zg.ch

Weitere Informationen

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