Ablegen der Führerprüfung in einem anderen Kanton
Zusammenfassung
Wollen Sie die Führerprüfung in einem anderen Kanton ablegen?
Haben Sie den Wohnsitz im Kanton Zug und möchten Sie die Führerprüfungen in einem anderen Kanton absolvieren?
Reichen Sie zuerst ein Lernfahrgesuch bei uns ein. Sobald das Gesuch von uns bearbeitet wurde erhalten Sie die Anmeldung für den Kanton Zug.
Nun können Sie das Formular «Ablegen der Führerprüfung in einem anderen Kanton Zug» ausfüllen.
Erkundigen Sie sich vorgängig bei Ihrem «Wunschkanton», ob Sie die Prüfung dort ablegen dürfen und welche Kosten anfallen werden.
Behördengang
Ein persönlicher Kontakt mit Strassenverkehrsbehörden ist nicht notwendig. Mit dem unten stehenden Link können Sie digital beim Strassenverkehrsamt Zug eine Bewilligung beantragen.
Ergebnis
Direkter Antrag an das ausserkantonale Strassenverkehrsamt zum Ablegen der Führerprüfung.
Kosten
Bewilligungsgebühr Fr. 35.-
Es können zusätzliche Gebühren beim ausserkantonalen Strassenverkehrsamt anfallen.
Rechtliche Grundlagen
Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeug zum Strassenverkehr vom 27.10.1976 (VZV Art. 12 Abs. 1)
Verordnung über die Gebühren im Strassenverkehr (BGS 751.221)
Weiterführende Informationen und Dokumente
Für die Anmeldeformalitäten für Führerprüfungen und Auskünfte zu Terminen und Termindisponierungen ist nach Bewilligungserteilung das ausserkantonale Strassenverkehrsamt zuständig.
Adresse
Strassenverkehrsamt
Hinterbergstrasse 41
6312 Steinhausen
Tel.: +41 41 728 47 11