Gesuch um Auskunftssperre
Zusammenfassung
Gesuch um Sperrung der Adressdaten für Halterauskünfte
Generelle Information
Die Sperrung umfasst alle unter dem Namen der gleichen Halterin bzw. des gleichen Halters zugelassenen Fahrzeuge. Kommen später weitere Fahrzeuge/Kontrollschilder hinzu, muss dafür kein neues Sperrgesuch eingereicht werden.
Aus administrativen Gründen versenden wir keine Rückbestätigung Ihres Antrags. Sie können die Sperrung in unserem Online-Autoindex überprüfen. Wir aktualisieren die Daten im Autoindex in der Regel innerhalb von zwei Arbeitstagen.
Vorbedingung
Nur der Halter bzw. die Halterin gemäss Fahrzeugausweis ist berechtigt eine Halterauskunftssperre zu beantragen.
Ergebnis
Die Adressdaten werden für Halterauskünfte gesperrt.
Kosten
Die Sperrung ist kostenlos.
Adresse
Strassenverkehrsamt |
Hinterbergstrasse 41 |
6312 Steinhausen |
Tel.: +41 41 728 4711 |
info.stva@zg.ch |