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Gesuch um Auskunftssperre

Gesuch um Auskunftssperre

Zusammenfassung

Gesuch um Sperrung der Adressdaten für Halterauskünfte

 

Generelle Information

Die Sperrung umfasst alle unter dem Namen der gleichen Halterin bzw. des gleichen Halters zugelassenen Fahrzeuge. Kommen später weitere Fahrzeuge/Kontrollschilder hinzu, muss dafür kein neues Sperrgesuch eingereicht werden.

Aus administrativen Gründen versenden wir keine Rückbestätigung Ihres Antrags. Sie können die Sperrung in unserem Online-Autoindex überprüfen. Wir aktualisieren die Daten im Autoindex in der Regel innerhalb von zwei Arbeitstagen.

 

Vorbedingung

Nur der Halter bzw. die Halterin gemäss Fahrzeugausweis ist berechtigt eine Halterauskunftssperre zu beantragen.

 

Ergebnis

Die Adressdaten werden für Halterauskünfte gesperrt.

 

Kosten

Die Sperrung ist kostenlos.

 

Adresse

Strassenverkehrsamt
Hinterbergstrasse 41
6312 Steinhausen
Tel.: +41 41 728 4711
info.stva@zg.ch

Weitere Informationen

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