Anmeldung einer Namensänderung / Firmaänderung im Grundbuch
Damit nach der Namensänderung bzw. Firmaänderung einer Grundeigentümerin/eines Grundeigentümers am entsprechenden Grundstück Rechte begründet, übetragen oder gelöscht werden können, muss im Grundbuch zuerst der neue Name bzw. die neue Firma nachgeführt werden.
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