Anmeldung eines Erbganges im Grundbuch
Damit nach dem Versterben einer Grundeigentümerin/eines Grundeigentümers am entsprechenden Grundstück Rechte begründet, übertragen oder gelöscht werden können, muss im Grundbuch zuerst nachgeführt werden, bei wem nun das Verfügungsrecht über das Grundstück liegt. Dies erfolgt mit der Eintragung des Erbganges im Grundbuch.
https://zgchtest.webcloud7.ch/izug/platform/online-dienstleistungen/bauen-umwelt-und-verkehr/anmeldung-eines-erbganges-im-grundbuch
https://zgchtest.webcloud7.ch/izug/platform/logo.png
Anmeldung eines Erbganges im Grundbuch