Gesuch Kontrollschild-Neuherstellung
Zusammenfassung
Sind die Kontrollschilder unleserlich, beschädigt, verbogen oder benötigen Sie ein anderes hinteres Schildformat? Dann können sie zur Neuanfertigung bestellt werden. Wenn Sie bisher keine reflektierenden Schilder hatten, muss das ganze Paar neu angefertigt werden.
Generelle Information
Für abhanden gekommene Kontrollschilder (verloren/gestohlen) kann dieses online Formular NICHT genutzt werden. Einen Verlust oder Diebstahl von Kontrollschildern müssen Sie immer einer Schweizer Polizeistelle melden, nutzen Sie dafür den Link www.suisse-epolice.ch
Drittes Kontrollschild für Heckveloträger - ab 1. März 2022 online bestellbar
Die kantonalen Strassenverkehrsämter und das Bundesamt für Strassen arbeiten an der Einführung eines dritten Kontrollschildes für Heckveloträger (Farbe rot). Zuger Fahrzeughaltende können ein solches ab 1. März 2022 auf unserer Internetseite via Online-Formular bestellen. Weitere Informationen zum dritten Kontrollschild erhalten Sie hier.
Aufgrund der hohen Nachfrage und der Rohstoffknappheit auf dem Weltmarkt (z.B. Aluminium) ist aktuell mit Lieferverzögerungen von mindestens 6 Wochen zu rechnen. Die Kundinnen und Kunden erhalten eine schriftliche Benachrichtigung, wenn das bestellte Schild abholbereit ist.
Behördengang
Abholung Kontrollschilder
Formular
Ergebnis
Die bestellten Kontrollschilder sind frühestens ab Erhalt der Rechnung oder 14 Tage ab Bestelldatum abholbereit. Vor und nach Feiertagen kann die Frist abweichen. Es besteht keine Fristgarantie.
Kosten
Einzelschild | Fr. 20.- |
Schilderpaar | Fr. 40.- |
Rechtliche Grundlagen
Verordnung über die Gebühren im Strassenverkehr (BGS 751.221)
Weiterführende Informationen und Dokumente
Bei Abholung ist das bisherige Kontrollschild, bzw. sind die bisherigen Kontrollschilder abzugeben. Bestellte und nicht abgeholte Kontrollschilder werden nach zwei Monaten vernichtet. Die Gebühren für bestellte Kontrollschilder bleiben auch bei Nichtabholung zur Zahlung fällig.
Adresse
Strassenverkehrsamt |
Hinterbergstrasse 41 |
6312 Steinhausen |
Tel.: +41 41 728 4711 |
info.stva@zg.ch |