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Bewilligung von Ausbildungsbeiträgen

Beiträge für Erstausbildungen, Weiterbildungen und Zweitausbildungen

Zusammenfassung

Beiträge für Erstausbildungen, Weiterbildungen und Zweitausbildungen

Generelle Information

Ausbildungsbeiträge für Personen, die aufgrund ihrer finanziellen Verhältnisse für die Kosten einer beruflichen Ausbildung nicht vollständig aufkommen können. Stipendien decken nicht sämtliche Auslagen, sondern sind ein Beitrag an die Schulungs- und Lebenshaltungskosten ohne Rückzahlungspflicht. Für die Gewährung von Stipendien sind die finanziellen Verhältnisse von Antragsstellenden sowie jene der Eltern massgebend.

Behördengang

  1. Bestimmungen lesen
  2. Formular ausfüllen, ausdrucken, unterzeichnen und mit Beilagen via Post an die kantonale Stipendienstelle zustellen

Ergebnis

Prüfung des Gesuchs. Anschliessende Zustellung der Bewilligung oder Ablehnung.

Weiterführende Informationen und Dokumente

Merkblatt zu Stipendien und Darlehen

Adresse

Stipendienstelle des Kantons Zug
Baarerstrasse 19
6300 Zug
Tel. +41 41 728 31 91
Fax +41 41 728 31 89

www.zug.ch/stipendien

Weitere Informationen

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