Bewilligung von Ausbildungsbeiträgen
Zusammenfassung
Beiträge für Erstausbildungen, Weiterbildungen und Zweitausbildungen
Generelle Information
Ausbildungsbeiträge für Personen, die aufgrund ihrer finanziellen Verhältnisse für die Kosten einer beruflichen Ausbildung nicht vollständig aufkommen können. Stipendien decken nicht sämtliche Auslagen, sondern sind ein Beitrag an die Schulungs- und Lebenshaltungskosten ohne Rückzahlungspflicht. Für die Gewährung von Stipendien sind die finanziellen Verhältnisse von Antragsstellenden sowie jene der Eltern massgebend.
Behördengang
- Bestimmungen lesen
- Formular ausfüllen, ausdrucken, unterzeichnen und mit Beilagen via Post an die kantonale Stipendienstelle zustellen
Formular
Rechtliche Grundlagen
Gesetz über Ausbildungsbeiträge vom 3.5.1984 (416.21)
Verordnung zum Gesetz über Ausbildungsbeiträge vom 7.8.1984 (416.211)
Ergebnis
Prüfung des Gesuchs. Anschliessende Zustellung der Bewilligung oder Ablehnung.
Weiterführende Informationen und Dokumente
Adresse
Stipendienstelle des Kantons Zug
Baarerstrasse 19
6300 Zug
Tel. +41 41 728 31 91
Fax +41 41 728 31 89
info.stip@zg.ch
www.zug.ch/stipendien