Amt für Kultur: Deckblatt für Gesuche
Das Ausfüllen des Deckblatts ist für alle Kulturschaffenden ab dem 31. Mai 2017 obligatorisch.
Zusammenfassung
Ab dem 31. Mai 2017 ist es für Gesuchstellende im Bereich der Kultur obligatorisch, ein online zur Verfügung stehendes Deckblatt zusätzlich zu ihren Gesuchsunterlagen auszufüllen und unterschrieben beim Amt für Kultur einzureichen. Gesuche ohne Deckblatt können nicht mehr berücksichtigt werden.
Behördengang
- Richtlinien der Kulturförderung lesen (Link Richtlinien)
- Formular ausfüllen, ausdrucken, unterzeichnen und mit Beilagen via Post an das Amt für Kultur zustellen
Formular
Weiterführende Informationen und Dokumente
Weitere Informationen zur Gesuchstellung finden sie in der Rubrik «Gesuche» auf der Website des Amts für Kultur des Kantons Zug.
Adresse
Amt für Kultur
Baarerstrasse 19
6300 Zug
Tel. +41 41 728 31 46
hannah.schneidt@zg.ch