Fangstatistik online erfassen (Zuger- und Ägerisee)
Zusammenfassung
Bestimmungen und Informationen für das Erfassen und Einreichen der Fangstatistik online für den Zuger- und den Ägerisee.
Generelle Information
Die Fischereiberechtigten sind zur Führung der Fischfangstatistik verpflichtet (ausgenommen Tageskarten).
Die Fangergebnisse sind nach Art und Anzahl in die Statistik einzutragen. Das Gewicht wird automatisch über das mittlere Stückgewicht errechnet. Die Statistik muss mit der entsprechenden Bemerkung auch dann abgeliefert werden, wenn nicht gefischt oder nichts gefangen wurde.
Die Einreichung hat bis spätestens 30. November an das Amt für Wald und Wild des Kantons Zug zu erfolgen.
Vorbedingung
Personen mit einem gültigen Fischereipatent sind zur Führung der Fischfangstatistik verpflichtet (ausgenommen Tageskarten).
Behördengang
- Bestimmungen lesen
- Formular ausfüllen und abschicken
Formular
Ergebnis
Die Fangstatistik wird direkt online dem Amt für Wald und Wild übermittelt. Das Einreichen per Post entfällt.
Kosten
Für das fristgerechte Einreichen der Fangstatistik entstehen keine Kosten.
Wer infolge verspäteter Ablieferung der Fangstatistik gemahnt werden muss, hat eine Mahngebühr von 15 Franken zu bezahlen (§ 2, Abs. 3, Verordnung über die Fischerei Kanton Zug, BGS 933.211). Die Fangstatistik ist in jedem Fall einzureichen.
Rechtliche Grundlagen
Bundgesetz vom 21. Juni 1991 über die Fischerei (BGF; SR 923.0)
Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (VBGF; SR 923.01)
Gesetz über die Fischerei im Kanton Zug vom 26. Jan. 1995 (BGS 933.21)
Verordnung über die Fischerei vom 12. Dez. 1995 (Fischereiverordnung; BGS 933.211)
Ausführungsbestimmungen zum Konkordat über die Fischerei im Zugersee vom 23. Mai 1996 (BGS 933.11)
Bemerkungen
Die fischereiliche Bewirtschaftung (Besatzmassnahmen, Schonbestimmungen usw.) basieren auf den Angaben in Ihrer Fangstatistik. Das gewissenhafte Ausfüllen mit genauen Angaben unterstützt eine nachhaltige und sachgerechte Bewirtschaftung.
Adresse
Amt für Wald und Wild
Aegeristrasse 56
Postfach
6301 Zug
Tel +41 41 728 35 22
info.afw@zg.ch
Öffnungszeiten
Montag - Freitag 08.00-11.45 / 14.00-17.00 Uhr