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Fangstatistik online erfassen (Zuger- und Ägerisee)

Fangstatistik für Zuger- und Ägerisee online erfassen

Zusammenfassung

Bestimmungen und Informationen für das Erfassen und Einreichen der Fangstatistik online für den Zuger- und den Ägerisee.

Generelle Information

Die Fischereiberechtigten sind zur Führung der Fischfangstatistik verpflichtet (ausgenommen Tageskarten).
Die Fangergebnisse sind nach Art und Anzahl in die Statistik einzutragen. Das Gewicht wird automatisch über das mittlere Stückgewicht errechnet. Die Statistik muss mit der entsprechenden Bemerkung auch dann abgeliefert werden, wenn nicht gefischt oder nichts gefangen wurde.
Die Einreichung hat bis spätestens 30. November an das Amt für Wald und Wild des Kantons Zug zu erfolgen.

Vorbedingung

Personen mit einem gültigen Fischereipatent sind zur Führung der Fischfangstatistik verpflichtet (ausgenommen Tageskarten).

Behördengang

  1. Bestimmungen lesen
  2. Formular ausfüllen und abschicken

Formular

Fangstatistik

Ergebnis

Die Fangstatistik wird direkt online dem Amt für Wald und Wild übermittelt. Das Einreichen per Post entfällt.

Kosten

Für das fristgerechte Einreichen der Fangstatistik entstehen keine Kosten.

Wer infolge verspäteter Ablieferung der Fangstatistik gemahnt werden muss, hat eine Mahngebühr von 15 Franken zu bezahlen (§ 2, Abs. 3, Verordnung über die Fischerei Kanton Zug, BGS 933.211). Die Fangstatistik ist in jedem Fall einzureichen.

Bemerkungen

Die fischereiliche Bewirtschaftung (Besatzmassnahmen, Schonbestimmungen usw.) basieren auf den Angaben in Ihrer Fangstatistik. Das gewissenhafte Ausfüllen mit genauen Angaben unterstützt eine nachhaltige und sachgerechte Bewirtschaftung.

Adresse

Amt für Wald und Wild
Aegeristrasse 56
Postfach
6301 Zug
Tel +41 41 728 35 22

Öffnungszeiten
Montag - Freitag 08.00-11.45 / 14.00-17.00 Uhr

Weitere Informationen

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