Meldung für Veranstaltungen mit einem Stundenpegel über 93 dB(A)
SLV: Meldung für Veranstaltungen mit einem Stundenpegel über 93 dB(A)
Zusammenfassung
SLV: Meldung für Veranstaltungen mit einem Stundenpegel über 93 dB(A)
Generelle Information
In der Schall- und Laserverordnung ist der Stundenpegel bei Veranstaltungen auf 93 dB(A) festgelegt. Mit speziellen Auflagen kann der Stundenpegel auf 96 dB(A) oder 100 dB(A) erhöht werden. Erhöhte Stundenpegel sind dem Kanton mindestens 14 Tage im Voraus zu melden.
Behördengang
- Online-Formular ausfüllen
- Das Formular kann nur gesendet werden, wenn die notwendigen Beilagen elektronisch eingefügt wurden. Ansonsten muss das Formular mit den Beilagen ausgedruckt an die untenstehende Adresse geschickt werden.
- Sie erhalten eine automatische Empfangsbestätigung der Meldung. Eine weitere Rückmeldung vom Amt für Umweltschutz erhalten Sie nur, wenn die Angaben im Formular nicht korrekt oder unklar sind.
Formular
Erforderliche Dokumente
Plan Ausgleichszone
Für den Stundenpegel-Typ 96-100 dB(A) mit mehr als 3 Stunden Veranstaltungsdauer braucht es einen Plan mit der Grösse und der Lage der Ausgleichszone sowie dem Messstandort.
Adresse
Amt für Umweltschutz des Kantons Zug
Astrid Furrer, Projektleiterin
Abteilung Luft
Aabachstrasse 5
6301 Zug
Tel. +41 41 728 53 83
Fax +41 41 728 53 79
astrid.furrer@zg.ch