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Meldung für Veranstaltungen mit Lasern

Der Veranstalter muss die Durchführung von Anlässen mit Laseranlagen der Klassen 1M, 2M, 3R, 3B und 4 dem Kanton mindestens 14 Tage im Voraus melden.

Zusammenfassung

Der Veranstalter muss die Durchführung von Anlässen mit Laseranlagen der Klassen 1M, 2M, 3R, 3B und 4 dem Kanton mindestens 14 Tage im Voraus melden.

Generelle Information

Der Veranstalter muss die Durchführung von Anlässen mit Laseranlagen der Klassen 1M, 2M, 3R, 3B und 4 dem Kanton mindestens 14 Tage im Voraus melden.

Behördengang

  1. Online-Formular ausfüllen
  2. Das Formular kann nur gesendet werden, wenn die notwendigen Beilagen elektronisch eingefügt wurden. Ansonsten muss das Formular mit den Beilagen ausgedruckt an die untenstehende Adresse geschickt werden.
  3. Sie erhalten eine automatische Empfangsbestätigung der Meldung. Eine weitere Rückmeldung vom Amt für Umweltschutz erhalten Sie nur, wenn die Angaben im Formular nicht korrekt oder unklar sind.

Formular

Meldeformular

Adresse

Amt für Umweltschutz des Kantons Zug
Astrid Furrer, Projektleiterin
Abteilung Luft
Aabachstrasse 5
6301 Zug
Tel. +41 41 728 53 83
Fax +41 41 728 53 79

Weitere Informationen

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