Meldung Hundebissverletzung
Ärztinnen und Ärzte , Tierärztinnen und Tierärzte, sind verpflichtet, dem Veterinärdienst Vorfälle zu melden, bei denen ein Hund Menschen oder Tieren Bissverletzungen zugefügt hat, die medizinisch versorgt werden mussten.
Zusammenfassung
Meldeformular Hundebissverletzung für Ärztinnen und Ärzte, Tierärztinnen und Tierärzte
Generelle Information
Ärztinnen und Ärzte , Tierärztinnen und Tierärzte, sind verpflichtet, dem Veterinärdienst Vorfälle zu melden, bei denen ein Hund Menschen oder Tieren Bissverletzungen zugefügt hat, die medizinisch versorgt werden mussten.
Vorbedingung
Angaben zur Identität des Opfers oder des Besitzers des gebissenen Tieres dürfen nur mit dem Einverständnis des Betreffenden weitergegeben werden.
Behördengang
Formular ausfüllen und online zustellen
Formular
Rechtliche Grundlagen
Art. 78 Tierschutzverordnung (TSchV, 455.1) vom 23. April 2008
Adresse
Amt für Verbraucherschutz (AVS)
Veterinärdienst
Zugerstrasse 50a
6312 Steinhausen
T +41 41 723 74 20
www.zg.ch/avs