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Meldung Hundebissverletzung

Ärztinnen und Ärzte , Tierärztinnen und Tierärzte, sind verpflichtet, dem Veterinärdienst Vorfälle zu melden, bei denen ein Hund Menschen oder Tieren Bissverletzungen zugefügt hat, die medizinisch versorgt werden mussten.

Zusammenfassung

Meldeformular Hundebissverletzung für Ärztinnen und Ärzte, Tierärztinnen und Tierärzte

Generelle Information

Ärztinnen und Ärzte , Tierärztinnen und Tierärzte, sind verpflichtet, dem Veterinärdienst Vorfälle zu melden, bei denen ein Hund Menschen oder Tieren Bissverletzungen zugefügt hat, die medizinisch versorgt werden mussten.

Vorbedingung

Angaben zur Identität des Opfers oder des Besitzers des gebissenen Tieres dürfen nur mit dem Einverständnis des Betreffenden weitergegeben werden.

Behördengang

Formular ausfüllen und online zustellen

Adresse

Amt für Verbraucherschutz (AVS)
Veterinärdienst
Zugerstrasse 50a
6312 Steinhausen
T +41 41 723 74 20
www.zg.ch/avs

Weitere Informationen

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