Adressmutationen Zivilschutz
Die Schutzdienstpflichtigen haben eine Meldepflicht und müssen Adresswechsel dem Amt für Zivilschutz und Militär melden. Dies geschieht über die Einwohnerkontrollen automatisch. Zusätzlich melden die Angehörigen des Zivilschutzes zum Teil die Adresswechsel auch direkt der Zivilschutzstelle.
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