Demoformular elektronische Unterschrift
Zusammenfassung
Eingaben an die Behörden können in Papierform und - seit dem 13.11.2016 - auch in elektronischer Form eingereicht werden (§§ 9a und 9b Abs. 1 Verwaltungsrechtspflegegesetz vom 1. April 1976; BGS 162.1). Die Modalitäten für diesen elektronischen Rechtsverkehr sind in der Verordnung über die elektronische Übermittlung im Verwaltungsverfahren vom 1. September 2015 (BGS 162.13) geregelt.
Generelle Information
Mit diesem Demoformular können Sie Funktionen des Onlineformulars, insbesondere das «elektronische Unterschreiben» und das «elektronische Einreichen» ausprobieren. Weder die elektronische Unterschrift noch das elektronische Einreichen hat irgendwelche Konsequenzen (Es ist ein Demo-Formular). Nach dem Einreichen wird das Formular automatisch gelöscht.
Vorbedingung
Um die elektronische Eingabe und elektronische Unterschrift nutzen zu können, benötigen Sie ein Benutzerkonto auf «ZUGLOGIN». Das Benutzerkonto ist kostenlos.
Formular
Weiterführende Informationen und Dokumente
ZUGLOGIN (Siehe Online Hilfe)
Adresse
Finanzdirektion des Kantons Zug
Benutzerkonto-Service
6300 Zug
Tel: 0848 63 63 63
feedback@zuglogin.ch