Eingaben an Verwaltungsgericht
Zusammenfassung
Eingaben der Parteien an das Verwaltungsgericht können in Papierform und - seit dem 17.11.2016 - auch in elektronischer Form eingereicht werden (§§ 9a und 9b Abs. 1 Verwaltungsrechtspflegegesetz vom 1. April 1976; BGS 162.1). Die Modalitäten für diesen elektronischen Rechtsverkehr sind in der Verordnung über die elektronische Übermittlung im Verwaltungsverfahren vom 1. September 2015 (BGS 162.13) geregelt.
Generelle Information
Der elektronische Rechtsverkehr mit dem Verwaltungsgericht umfasst vorerst nur den Empfang von Eingaben, nicht aber die Zustellung von Entscheiden durch die Behörden. Eingaben, welche per E-Mail oder auf andere Weise ohne Originalunterschrift übermittelt werden, gelten als nicht rechtsgültig eingereicht. Die Kommunikation über den Weg des normalen E-Mails ist nicht verschlüsselt. Anfragen und Eingaben zu konkreten Fällen werden über E-Mail nicht entgegengenommen.
Formular
Zur Übermittlung von elektronischen Eingaben an das Verwaltungsgericht des Kantons Zug stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung:
1. Elektronische Identifikationslösung des Kantons Zug
Die Eingabe sowie die Beilagen sind im Format PDF (max. 4 MB) zu übermitteln.
Um die elektronische Eingabe nutzen zu können, benötigen Sie ein Benutzerkonto auf «ZUGLOGIN». Das Benutzerkonto ist kostenlos.
2. Anerkannte Zustellplattform
Die Eingabe sowie sämtliche Beilagen sind elektronisch zu signieren und im Format PDF (max. 15 MB) einzureichen. Dies setzt die vorgängige Bereitstellung einer rechtsgültigen qualifizierten Signaturmöglichkeit gemäss ZERT-ES voraus.
Bemerkungen
Eine Frist wird durch eine elektronische Eingabe gewahrt, wenn deren Empfang bei der Zustelladresse der Behörde spätestens am letzten Tag der Frist durch das betreffende Informatiksystem bestätigt wird (§ 14 Verordnung über die elektronische Übermittlung im Verwaltungsverfahren; BGS 162.13).
Adresse
Verwaltungsgericht des Kantons Zug
An der Aa 6
Postfach 760
6301 Zug
Tel. +41 41 728 52 70
info.vg@zg.ch