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Prüfung der Grundvoraussetzungen für eine ordentliche Einbürgerung

Ordentliche Einbürgerung

Generelle Information

Es gilt für alle Personen, die seit mindestens zehn Jahren in der Schweiz wohnen und eine C-Bewilligung haben.

Behördengang

Damit ein ordentliches Einbürgerungsverfahren gestartet werden kann, ist das Online-Formular auszufüllen und abzusenden. Wenn Sie die grundsätzlichen Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllen wird sich der Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst Zug mit Ihnen in Verbindung setzen.

Kosten

Die Kosten für das ordentliche Einbürgerungsverfahren im Kanton Zug finden Sie, wenn Sie auf die entsprechenden Themen-Links in der Navigation klicken (ordentliche Einbürgerung).

Rechtliche Grundlagen

Weitergehende Informationen zum ordentlichen Einbürgerungsverfahren im Kanton Zug finden Sie, wenn Sie auf die entsprechenden Themen-Links in der Navigation klicken (ordentliche Einbürgerung).

Adresse

Direktion des Innern
Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst
Neugasse 2, Postfach
6301 Zug
info.zibu@zg.ch

Weitere Informationen

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