Prüfung der Grundvoraussetzungen für eine ordentliche Einbürgerung
Generelle Information
Es gilt für alle Personen, die seit mindestens zehn Jahren in der Schweiz wohnen und eine C-Bewilligung haben.
Behördengang
Damit ein ordentliches Einbürgerungsverfahren gestartet werden kann, ist das Online-Formular auszufüllen und abzusenden. Wenn Sie die grundsätzlichen Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllen wird sich der Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst Zug mit Ihnen in Verbindung setzen.
Kosten
Die Kosten für das ordentliche Einbürgerungsverfahren im Kanton Zug finden Sie, wenn Sie auf die entsprechenden Themen-Links in der Navigation klicken (ordentliche Einbürgerung).
Rechtliche Grundlagen
Weitergehende Informationen zum ordentlichen Einbürgerungsverfahren im Kanton Zug finden Sie, wenn Sie auf die entsprechenden Themen-Links in der Navigation klicken (ordentliche Einbürgerung).
Adresse
Direktion des Innern
Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst
Neugasse 2, Postfach
6301 Zug
info.zibu@zg.ch