Onlineabrechnung Quellensteuern
Zusammenfassung
Danke, dass Sie die Weblösung zur Einreichung der Quellensteuerberechnung nutzen. Sie sparen Zeit und Geld!
Als Arbeitgebende von quellensteuerpflichtigen Personen können Sie kostenlos, einfach und schnell die Quellensteuerabrechnung einreichen. Die erfassten Daten können lokal gespeichert und für nachfolgende Abrechnungsperioden wiederverwendet werden.
Wichtig: Die Abrechnungen sind monatlich einzureichen.
Nachfolgende quellensteuerpflichtige Personen können abgerechnet werden:
- Lohnempfänger ohne spezielle Aufenthaltsbewilligung
- Lohnempfänger mit spezieller Aufenthaltsbewilligung (90 Tage /120 Tage)
- Empfänger von Mitarbeiterbeteiligungen mit Wohnsitz im Ausland
Wie ist vorzugehen? siehe Merkblatt zur Erfassung einer Onlineabrechnung
Bei Fragen oder Unklarheiten können Sie uns gerne telefonisch während der Bürozeiten kontaktieren (Tel. 041 728 32 99).
Adresse
Kantonale Steuerverwaltung Zug
Bahnhofstrasse 26
6302 Zug
Tel. +41 41 728 32 99