Störfälle
Zahlreiche chemische Stoffe können bei unkontrollierter Freisetzung Mensch und Umwelt gefährden. Um die Risiken zu begrenzen sind Betriebe und Inhaber von Verkehrsanlagen verpflichtet, Sicherheitsmassnahmen zu treffen; sie müssen dem Stand der Technik entsprechen. Das Amt für Umwelt überwacht Betriebe und Verkehrswege mit grösseren Gefahrenpotentialen und kontrolliert die Vorsorgepflicht der Unternehmen.
Weiterführende Informationen
Handbuch I zur Störfallverordnung (BAFU)
Mengenschwellen gemäss Störfallverordnung (BAFU)
Koordination Raumplanung und Störfallvorsorge (BAFU/ARE)
Karte zur Koordination von Raumplanung und Störfallvorsorge (Amt für Raum und Verkehr)
Personenrisiken beim Transport gefährlicher Güter auf der Bahn (BAV)
Umweltrisiken beim Transport gefährlicher Güter bei der Bahn (BAV)
Lagerung und Umschlag von gefährlichen Agrarhilfsmitteln (KVU)
Lagerung gefährlicher Stoffe (KVU)