Gebindelager
Gebindelager
Als Gebinde gelten Behältnisse wie Kanister, Fässer etc. mit einem Volumen von 20 bis 450 Liter sowie IBC Tanks bis 3'000 Liter, die nicht am Standort befüllt werden. Ab einem Gesamtvolumen von 450 Liter wassergefährdender Flüssigkeiten sind Gebindelager meldepflichtig. Sie müssen deshalb mit einer mediumdichten Auffangwanne von mindestens 100 % Auffangvolumen des grössten Behälters ausgerüstet sein. Die entsprechende Meldung kann per Formular erfolgen.