Navigieren auf Kanton Zug

Inhaltsnavigation auf dieser Seite

Navigation

Gebindelager

Gebindelager
Blaue Fässer
Bild Legende:

Als Gebinde gelten Behältnisse wie Kanister, Fässer etc. mit einem Volumen von 20 bis 450 Liter sowie IBC Tanks bis 3'000 Liter, die nicht am Standort befüllt werden. Ab einem Gesamtvolumen von 450 Liter wassergefährdender Flüssigkeiten sind Gebindelager meldepflichtig. Sie müssen deshalb mit einer mediumdichten Auffangwanne von mindestens 100 % Auffangvolumen des grössten Behälters ausgerüstet sein. Die entsprechende Meldung kann per Formular erfolgen.

Weitere Informationen

hidden placeholder

behoerden

Fusszeile

Deutsch