Tankkontrolle und Funktionskontrollen bei Leckanzeigesystemen
Verantwortung
Der Inhaber oder die beauftragte Liegenschaftsverwaltung sind für den sicheren Betrieb, die periodischen Kontrollen und die Behebung von Mängeln einer Tankanlage verantwortlich.
Inhalt der Kontrolle
Der Hauptzweck der Kontrolle besteht darin, den Zustand einer Anlage so zu beurteilen, dass der Betrieb bis zur nächsten Kontrolle - in der Regel 10 Jahre später - gefahrlos weitergeführt werden kann und die Anlage keine Gefahr für die Umwelt darstellt.
Die kontrollierende Fachperson (Tankrevisionsfirma):
- überprüft den Zustand der Anlage;
- kontrolliert, ob die erforderlichen Schutzmassnahmen vorhanden und funktionstüchtig sind;
- ist verpflichtet, den Zustand der Anlage wahrheitsgetreu auf dem Kontrollrapport zuhanden des Inhabers festzuhalten;
- sendet den Rapport an das Amt für Umwelt.
Kleinere Mängel an einer Anlage sind unverzüglich von einer Fachperson zu beheben, grössere Mängel dem Amt für Umwelt zu melden und nach dessen Anweisung zu beheben.
Eine bewilligungspflichtige Anlage mit einer roten Vignette ist mindestens alle 10 Jahre durch eine Fachperson (Tankrevisionsfirma) kontrollieren zu lassen. Das Amt für Umwelt überwacht diese Kontrollen.
Eine meldepflichtige Anlage mit einer gelben Vignette ist in Eigenverantwortung ebenfalls alle 10 Jahre durch eine Fachperson überprüfen zu lassen. Bei einem Schadenfall kann die Versicherung unter Umständen Regress nehmen. Diese Kontrollen werden von der kantonalen Behörde nicht überwacht.
Die Eigentümer von Gebindelagern, Betriebsanlagen oder Umschlagplätzen sind ebenso verpflichtet, die Funktionstauglichkeit ihrer Anlagen und Schutzeinrichtungen instandzuhalten. Mängel einer Tankanlage/eines Gebindelagers können im Fall eines Unfalls schwerwiegende Folgen nach sich ziehen, wofür in jedem Fall die Eigentümer haftbar sind.
Funktionskontrollen bei Leckanzeigesystemen
Nur Sicherheitseinrichtungen, die regelmässig auf ihre Funktionstüchtigkeit hin kontrolliert werden, erfüllen ihren Zweck. Die Funktionskontrolle muss unabhängig von einer Tankkontrolle und durch einen Fachbetrieb gemäss den Regeln der Technik durchgeführt werden.
Dem Amt für Umwelt ist alle zwei Jahre ein Funktionskontroll-Rapport für die Überwachung von Tanks oder Rohrleitungen zuzustellen.