Wassergefährdende Stoffe
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Wassergefährdende Stoffe sind Stoffe, die nachteilige Veränderungen des Wassers verursachen können, sowohl physikalische als auch chemische oder biologische Veränderungen. Dazu gehören Stoffe wie Benzin, Heizöl, Motorenöl, Hydrauliköl, künstlicher Dünger, Chemikalien aller Art, Pflanzenbehandlungsmittel, Holzbehandlungsmittel, Farben, Lacke, Lösungsmittel, Reinigungsmittel, Prozessabwässer etc.
Anlagen, in denen mit solchen Stoffen gearbeitet wird, sind fachgerecht zu erstellen und zu betreiben. Informationen erhalten Sie auch auf der CITEC-WebSite.
Beim Umgang mit diesen Stoffen ist besondere Vorsicht geboten. Dazu ist ein Leitfaden für die Praxis ist entwickelt worden. Er hilft, bei Lagerung und Umschlag solcher Stoffe keine Vorschrift zu vergessen.
Wassergefährdungsklassen
Die Grundsätze des Umgangs mit wassergefährdenden Flüssigkeiten sind im Gewässerschutzgesetz verankert und Vorschriften bezüglich Anlagen mit wassergefährdenden Flüssigkeiten in den besonders gefährdeten Gewässerschutzbereichen in die GSchV aufgenommen.
Eine wichtige Informationsquelle bezüglich Wassergefährung von Stoffen ist die Einteilung in Wassergefährdungklassen. Dabei werden wassergefährdende Stoffe in der Schweiz in zwei Gefährdungsklassen eingeteilt:
- Klasse A: Die Stoffe gefährden schon in kleinen Mengen das Wasser
- Klasse B: Die Stoffe gefährden erst in grösserer Menge das Wasser.
Diese Angaben zur Klassierung befindet sich in der Liste "Klassierung wassergefährdender Flüssigkeiten".
In Deutschland sind dies die Wassergefährdungsklassen (WGK): Für viele Stoffe und Gemische werden in den Sicherheitsdatenblättern die deutschen Entsprechungen gemäss ihrer Gefährlichkeit als nicht wassergefährdend, allgemein wassergefährdend oder in eine von drei Wassergefährdungsklassen (WGK 1 = schwach wassergefährdend, WGK 2 = deutlich wasser-gefährdend, WGK 3 = stark wassergefährdend) verwendet.