Erdwärmesonden
Erdwärmesonden werden bis einige hundert Meter Tiefe in den Boden gebracht und nutzen den geothermischen Wärmefluss zum Beheizen von Bauten und Anlagen. Die Beurteilung über die Zulässigkeit von Erdwärmesondenbohrungen beruht hauptsächlich auf der Hydrogeologie (nutzbare Grundwasservorkommen) und auf geologischen (Rutschgefährdung) oder geogenen (z.B. Erdgas) Risiken. Sie werden in der Erdwärmekarte abgebildet, die laufend an die neuesten Erkenntnisse angepasst wird.
Der Entzug von Wärme aus dem Erdreich mittels Erdwärmesonden benötigt gemäss § 71 Gesetz über die Gewässer (GewG; BGS 731.1) eine kantonale Bewilligung. Im Kanton Zug erfolgt die Einreichung über ein Online-Formular (s. auch unter Formulare).