Sonnenenergie
Die Sonne ist unsere grösste Energiequelle. Sie kann zur Gewinnung von Strom und Wärme genutzt werden. Das Potenzial für die Nutzung von Sonnenenergie ist auch im Kanton Zug gross. Wir nutzen erst einen kleinen Teil davon. So werden derzeit pro Jahr rund 35 GWh Zuger Solarstrom erzeugt, etwa 5 % des Strombedarfs im Kanton. Es könnte aber weit mehr sein: Wird davon ausgegangen, dass auf den zur Verfügung stehenden Flächen ausschliesslich Strom produziert wird, beträgt das Potenzial für die Stromproduktion auf den Dächern knapp 530 GWh. Mit Einbezug der Fassaden sind es sogar rund 730 GWh, womit theoretisch der gesamte Strombedarf im Kanton Zug gedeckt werden könnte.
Strom wird mit Photovoltaikmodulen erzeugt. Um den Strombedarf eines 4 Personen-Haushalts zu decken (3 MWh/Jahr), braucht es 25 bis 35 m2 Modulfläche. Wärmegewinnung benötigt Sonnenkollektoren. Damit wird Warmwasser erzeugt und/oder die Heizung unterstützt. Bereits mit 5 m2 Kollektorfläche können 70 % des Warmwasserbedarfs eines 4 Personen-Haushalts gedeckt werden.
Der Solarkataster ist auf dem WebGIS des Kantons Zug aufgeschaltet. Basierend auf dem nationalen Solarkataster liefert er erste Hinweise, ob eine Dachfläche für die Nutzung von Sonnenenergie geeignet ist. Klickt man auf eine Dachfläche, so erscheint links ein Report mit detaillierten Angaben zum Objekt, z.B. der elektrische Ertrag, den man mit Photovoltaik erzielen könnte. Auch ob ein Gebäude denkmalgeschützt ist oder in einer besonders sensiblen Umgebung liegt, ist dem Report zu entnehmen. Hier gelten bezüglich Gestaltung der Anlagen und Bewilligungsverfahren besondere Anforderungen. Der nationale Solarkataster des Bundesamtes für Energie liefert zusätzliche Informationen, z.B. zur Eignung der Fassade für die Nutzung der Sonnenenergie.
Für eine Solaranlage genügt in der Regel eine Bauanzeige mit der Unterschrift des Grundeigentümers. Ein Baugesuch ist nötig, wenn nachbarliche oder öffentliche Interessen erheblich berührt sind. Zuständig sind die Gemeinden. Es empfiehlt sich, die Situation frühzeitig mit der gemeindlichen Bauabteilung zu klären. Weiterführenden Informationen finden Sie im Merkblatt des Kanton Zug.