Massnahmenplan Ammoniak
Massnahmenplan Ammoniak 2016 - 2030
Übermässige Belastungen der Böden mit stickstoffhaltigen Luftschadstoffen bewirken in vielen naturnahen Ökosystemen eine Eutrophierung und tragen zur Versauerung bei, was sich negativ auf die Artenvielfalt auswirkt. Hauptverursacher ist die landwirtschaftliche Tierproduktion mit ihren hohen Ammoniakemissionen.
Mit vier aufeinander abgestimmten Massnahmen will der Kanton Zug Gegensteuer geben. Die Ammoniakentstehung soll entlang der ganzen Produktionskette - von der Fütterung der Tiere über emissionsmindernde Massnahmen im Stall und Laufhof bis zur Güllelagerung und -ausbringung - effizient reduziert werden. Das kantonsrätliche Programm sieht bis 2020 eine Reduktion um 20 % und bis 2030 um 30 % vor, gerechnet jeweils gegenüber dem Basisjahr 2000.
Im April 2016 trat der Massnahmenplan in Kraft. Bauliche Massnahmen, z. B. Luftwäscher, sind ab sofort obligatorisch. Der Einsatz von effizienten Gülleausbringtechniken sowie weitere organisatorische Massnahmen, die eine Verhaltensänderung erfordern, sind vorerst noch freiwillig. Bis 2021 werden die Massnahmen vom Kanton finanziell unterstützt. Danach sind sie obligatorisch; der Kanton zahlt keine zusätzlichen Unterstützungsbeiträge mehr aus.