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Luftreinhaltung in der Landwirtschaft

Aus der Landwirtschaft gelangen bedeutende Mengen an Ammoniak in die Atmosphäre. Es trägt zur Eutrophierung und Versauerung von Böden und Gewässern und zur Feinstaubbildung bei.
Landwirtschaftsbetrieb mit Kühen auf der Weide
Bild Legende:

Das Umweltschutzgesetz (USG) und die entsprechende Luftreinhalte-Verordnung (LRV) haben zum Ziel, die Menschen vor schädlichen oder lästigen Luftverunreinigungen zu schützen - und damit auch vor hohen und störenden Geruchsbelästigungen. Das gilt auch für alle Aktivitäten in der Landwirtschaft. Darum ist durch das Amt für Umwelt bei neuen Tierställen zu prüfen, ob ausreichende Abstände zu Wohnzonen oder anderen Bauten eingehalten sind (Mindestabstände von Tierhaltungsanlagen). So lassen sich übermässige Geruchsemissionen vermeiden.

Die Ammoniak-Emissionen aus der landwirtschaftlichen Tierhaltung sind im Kanton Zug zu hoch und führen in empfindlichen Ökosystemen wie Mooren oder Wäldern zu übermässigen Stickstoffeinträgen. Das hat negative Auswirkungen u.a. auch auf die Biodiversität. Der Kanton Zug hat deshalb 2016 einen Massnahmenplan Ammoniak beschlossen. Er beinhaltet  verschiedene Massnahmen zur Reduktion der Ammoniak-Emissionen in der Landwirtschaft. Ställe, Laufhöfe und Düngerlager sollen so gebaut und betrieben werden, dass weniger Ammoniak entsteht. Die Gülle soll, wenn immer möglich, mit emissionsmindernden Verfahren ausgebracht werden.

Seit 2007 betreibt der Kanton Zug ein Ammoniak-Monitoring. Passivsammler an verschiedenen Standorten (empfindliche Ökosysteme, Landwirtschaft) erfassen die Ammoniak-Konzentration in der Luft. Diese Messungen haben zum Ziel, die Wirkung von Massnahmen zur Ammoniak-Reduktion in der Landwirtschaft zu überprüfen.

Weitere Informationen

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Kontakt

Raphael Felber

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BAFU: Luft

Rechtliche Grundlagen

Luftreinhalte-Verordnung (LRV)

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