Feuern im Freien
Grünabfälle gehören nicht ins Feuer. Unserer Luft zuliebe ist das Verbrennen von Waldabraum und von Feld- und Gartenabfällen im Freien grundsätzlich verboten. Die Luft wird so weniger mit Schadstoffen belastet; die Fruchtbarkeit des Bodens bleibt erhalten und die Lebensräume von Tieren und Pflanzen werden aufgewertet. Weiterhin erlaubt sind Grill-, Lager- und Brauchtumsfeuer. Bewilligungspflichtige Ausnahmen z. B. zur Bekämpfung von Pflanzenschädlingen, Pflanzenkrankheiten oder auch bei Dornen tragenden Sträuchern sind möglich. Dazu braucht es eine Bewilligung des zuständigen Revierförsters oder des Feuerbrandkontrolleurs.