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VOC-Lenkungsabgabe

Flüchtige organische Verbindungen (engl. Volatile Organic Compounds) werden in Industrie und Gewerbe bei unterschiedlichsten Prozessen eingesetzt; sie dienen v. a. als Löse- und Reinigungsmittel.
Formulare zu VOC
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Flüchtige organische Verbindungen VOC (Volatile Organic Compounds) werden in Industrie und Gewerbe bei unterschiedlichsten Prozessen eingesetzt. Sie dienen v. a. als Löse- und Reinigungsmittel und gelangen durch Verdunstung oder unvollständige Verbrennung in die Luft. VOC wirken in der Luft als Vorläufersubstanzen für die Bildung von bodennahem Ozon und von Feinstaub, teilweise sind sie giftig und krebserregend.

Die VOC-Lenkungsabgabe setzt den finanziellen Anreiz, sparsamer mit VOC umzugehen und auf VOC-ärmere oder -freie Verfahren und Produkte umzusteigen. Betriebe, die gewisse Bedingungen erfüllen, können sich von der Lenkungsabgabe befreien lassen oder erhalten einen Teil der Abgaben zurück. Dafür muss eine VOC-Bilanz erstellt und beim Amt für Umwelt eingereicht werden. Die erforderlichen Formulare, Merkblätter und Stoff- bzw. Produkte-Positivlisten sind erhältlich auf der Website der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV).

Wir alle können dazu beitragen, die Ozon- und Feinstaubbelastung zu reduzieren, indem wir den VOC-Ausstoss senken und z. B. lösungsmittelarme Reinigungsmittel oder Farben verwenden, d. h. solche, die wenig oder keine VOC enthalten.

Weiterführende Informationen

Umweltfreundliche Farben

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