Was tun, wenn es stinkt und raucht
Die Gemeinde ist Anlaufstelle für die Bevölkerung, wenn Belästigungen durch Gerüche, Rauch und Staub auftreten. Für Klagen zu Holzfeuerungen >70 kW ist das Amt für Umweltschutz zuständig.
Die Gemeinde ist Anlaufstelle für die Bevölkerung, wenn Belästigungen durch Gerüche, Rauch und Staub auftreten. Sie klärt die Ursache der Emissionen ab. Wird die Belästigung durch Holzfeuerungen >70 kW verursacht, ist das Amt für Umwelt zuständig. Zur Unterstützung der Gemeinden und im Sinne einer einheitlichen Praxis hat das Amt für Umwelt einen Vollzugsleitfaden entwickelt.