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Was tun, wenn es stinkt und raucht

Die Gemeinde ist Anlaufstelle für die Bevölkerung, wenn Belästigungen durch Gerüche, Rauch und Staub auftreten. Für Klagen zu Holzfeuerungen >70 kW ist das Amt für Umweltschutz zuständig.
Rauchender Kamin auf Hausdach
Bild Legende:

Die Gemeinde ist Anlaufstelle für die Bevölkerung, wenn Belästigungen durch Gerüche, Rauch und Staub auftreten. Sie klärt die Ursache der Emissionen ab. Wird die Belästigung durch Holzfeuerungen >70 kW verursacht, ist das Amt für Umwelt zuständig. Zur Unterstützung der Gemeinden und im Sinne einer einheitlichen Praxis hat das Amt für Umwelt einen Vollzugsleitfaden entwickelt.

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