Nichtionisierende Strahlung
Funkanlagen, Anlagen zur Stromversorgung, Eisenbahnen und diverse Geräte (z. B. Staubsauger) erzeugen nichtionisierende Strahlung (NIS). Der Bund hat Grenzwerte festgelegt, um die Bevölkerung vor den negativen Auswirkungen nichtionisierender Strahlung zu schützen.
Bei Fragen im Zusammenhang mit nichtionisierender Strahlung ist das Amt für Umwelt Ansprechpartner für Gemeinden und Private. Wir prüfen insbesondere alle Mobilfunkanlagen im Kanton Zug. Zusammen mit den anderen Zentralschweizer Kantonen betreiben wir seit 2006 eine Informationsplattform mit einer NIS-Belastungskarte.
Weiterführende Informationen
Schutz vor Elektrosmog, oder wie Funkanlagen kontrolliert werden