Strahlung / NIS / Licht
Strahlung ist in unserer Umwelt allgegenwärtig. Wir nehmen sie als Wärmestrahlung oder als sichtbares Licht der Sonne und anderer Lichtquellen wahr. Für uns hingegen nicht wahrnehmbar treten elektromagnetische Felder auf, beispielsweise bei allen elektrischen Geräten, bei Radio- und Mobilfunkanlagen oder auch beim Röntgen. Je nach ihrer Frequenz (Anzahl Schwingungen pro Sekunde) weist die Strahlung unterschiedliche Eigenschaften auf, sie wird deshalb verschieden angewendet und kann sich biologisch auch unterschiedlich auswirken. Dabei wird in erster Linie zwischen nichtionisierender und ionisierender Strahlung unterschieden. Nichtionisierende Strahlung hat im Gegensatz zu ionisierender Strahlung zu wenig Energie, um Moleküle in unseren Körperzellen zu ionisieren und damit direkt zu schädigen. Zur ionisierenden Strahlung gehören UV-Strahlung, Röntgenstrahlung und radioaktive Strahlung.
Das Amt für Umwelt ist zuständig für die Prüfung von gewissen Anlagen (z. B. Funkanlagen), die nichtionisierende Strahlung erzeugen. Auch bietet es Hilfestellung, um Lichtverschmutzung durch künstliche Beleuchtung zu minimieren. Für detailliertere Informationen zu den beiden Tätigkeitsbereichen folgen Sie der unten aufgeführten Themenauswahl.