Bauten und Anlagen ausserhalb Bauzonen
Baugesuche / Anfragen
Sind immer bei der entsprechenden Gemeinde einzureichen. Die Gemeinden bieten hierfür Online-Formulare an.
Die Gemeinde leitet das Baugesuch oder die Anfrage weiter an das Amt für Raum und Verkehr. Es entscheidet über die Zulässigkeit des Bauvorhabens. Ein Entscheid kann zirka zwei Monate nach Einreichen des Gesuches bei der Gemeinde erwartet werden.
Um einen möglichst raschen und reibungslosen Verfahrensablauf zu gewährleisten, muss das Baugesuch vollständig sein. Folgende Dokumente sind Bestandteil des Baugesuchs
(§ 47 V PBG):
- Baugesuchsformular mit Baubeschrieb
- Grundbuchplan / Situation
- Grundrisse
- Ansichten
- Schnitte
- Umgebungsgestaltung bei grösseren Bauten und Anlagen
Alle Unterlagen eines Baugesuchs müssen datiert und vom Gesuchsteller und Grundeigentümer unterzeichnet sein.
Bewilligungspraxis des Amts für Raum und Verkehr
Die Broschüre «Bauen ausserhalb der Bauzonen» erklärt und konkretisiert die Möglichkeiten und Grenzen des Bauens ausserhalb der Bauzonen und dient als Arbeits- und Orientierungshilfe. Sie ist nicht abschliessend, zeigt jedoch wegleitend die Praxis für Bauvorhaben ausserhalb der Bauzonen im Kanton Zug auf und wird laufend angepasst. Es sind immer die aktuellen gesetzlichen Erlasse massgebend.
Der Leitfaden «Gestaltung von Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone» unterstützt Planende und Bauherrschaften bei Fragen der Gestaltung von Bauten ausserhalb der Bauzonen und hilft bei der Suche nach guten Lösungen. Er macht verständlich, worauf Gemeinden und Kanton bei der Beurteilung von Bauvorhaben achten.