Koordinationsstelle Planungen und Baugesuche
Im Siedlungsgebiet wird gewohnt und gearbeitet. Es bietet aber auch Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten. Für die Siedlungsplanung sind die Gemeinden zuständig, sie werden jedoch vom Kanton unterstützt.
Der gemeindliche Zonenplan bestimmt für das betreffende Gebiet der Gemeinde die grundeigentümerverbindlichen Nutzungszonen.
Die Trennung von Siedlungs- und Nichtsiedlungsgebiet ist die zentrale Aufgabe der Raumplanung. Der überwiegende Teil des Gebietes ausserhalb der Bauzonen liegt in der Landwirtschaftszone. Zonenkonform sind sämtliche Bauten und Anlagen, die für die Erzeugung landwirtschaftlicher oder gartenbaulicher Produkte erforderlich sind.
Die Erstellung und die Veränderung von Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen bedürfen der Zustimmung des Kantons und der anschliessenden Bewilligung des Gemeinderates. Als Koordinationsstelle bereitet unsere Abteilung die Entscheide vor.
Jede erhebliche Inanspruchnahme öffentlicher Gewässer, insbesondere die Erstellung von Bauten und Anlagen jeder Art (z. B. Bootsstege) bedarf einer kantonalen Konzession, wofür unsere Abteilung zuständig ist. Weitere Koordinationsaufgaben werden im Rahmen von Baugesuchen für Stromanlagen, für Kiesabbau und für Terrainveränderungen wahrgenommen.
Zuständigkeiten