Ortsplanung (Richtplan, Zonenplan und Bauordnung)
Richt- und Nutzungspläne sind die Planungsinstrumente auf der Stufe der gemeindlichen Ortsplanung. Sie konkretisieren die Vorgaben des kantonalen Richtplans und halten fest, wie sich die Gemeinde in den nächsten 15 bis 20 Jahren entwickeln soll. Die Ortsplanung befasst sich mit allen raumrelevanten Fragen und stimmt sie aufeinander ab: Siedlung, Verkehr, Landschaft, Umwelt sowie Ver- und Entsorgung.
Kommunaler Richtplan
Der kommunale Richtplan ist ein behördenverbindlicher Plan. Er hält, wie der kantonale Richtplan, in Karte(n) und in Texten fest, wie sich die Gemeinden entwickeln sollen. Er formuliert Aufträge an die Behörden. Mit der Genehmigung durch den Kanton (Amt für Raum und Verkehr) wird er auch für die Kantonsbehörden verbindlich. Der Kanton ist bestrebt, die kommunalen Richtpläne bezüglich Inhalt und Darstellung zu harmonisieren.
Zonenplan und Bauordnung
Der Zonenplan ist ein grundeigentümerverbindlicher Plan. Er legt parzellenscharf fest, wie die einzelnen Grundstücke genutzt werden dürfen. Die Bauordnung enthält die Bau- und Nutzungsvorschriften zu den einzelnen Zonen wie auch allgemeine Vorschriften, beispielsweise zum Wald- und Gewässerabstand oder zum Lärmschutz.
Wie gross dürfen Bauzonen sein? Die Antwort auf diese zentrale Frage gibt Art. 15 des Bundesgesetzes über die Raumplanung. Danach umfassen Bauzonen Land, das weitgehend überbaut ist und voraussichtlich innert 15 Jahren benötigt und erschlossen wird.
Bei einer Änderung des Zonenplans hat die Gemeinde der kantonalen Genehmigungsbehörde einen Bericht vorzulegen. Dieser muss darüber Auskunft geben, wie die Planung auf die übergeordneten rechtlichen Vorgaben abgestimmt ist. Was die Zonenpläne betrifft, so ist der Kanton bestrebt, diese bezüglich Inhalt und Darstellung zu harmonisieren.
Zonenpläne aller Zuger Gemeinden