Konzession öffentliches Gewässer
Informationen zur Nutzung öffentlicher Gewässer
Die Nutzung öffentlicher Gewässer und des dazugehörigen Gewässerraumes ist konzessionspflichtig. Konzessionen sind befristete Nutzungsrechte, welche die Baudirektion bzw. das Amt für Raum und Verkehr erteilt, und sind erforderlich bei Beanspruchung von Seegebiet durch Bauten, Anlagen und bootsstationierung. Der Kanton Zug erhebt dafür jährlich Gebühren.
Das Bootsstationierungskonzept zeigt die Entwicklung des Bootsbestandes im Kanton Zug auf. Es enthält eine Beurteilung der Standorte für zentrale Anlagen. Die Ergebnisse dieses Konzeptes flossen in den kantonalen Richtplan ein.