Moorlandschaft Maschwander Allmend
Die Moorlandschaft Maschwander Allmend ist mit ihren grossen Riedflächen und der hohen Artenvielfalt einmalig im ganzen Mittelland. Moorlandschaften sind durch Moore geprägte, naturnahe Landschaften von besonderer Schönheit. Sie sind durch die Bundesverfassung geschützt. In der Moorlandschaft Maschwander Allmend liegen die kantonalen Naturschutzgebiete Rüss-Spitz und Wannhüseren.
Gerne verbringen die Menschen ihre Freizeit in dieser wunderbaren Landschaft. Vielen ist dabei zu wenig bewusst, dass sie sich in einer geschützten Landschaft mit empfindlichen Biotopen befinden. In der Moorlandschaft Maschwander Allmend gelten Regeln für Hunde, welche auf die Naturschutzziele abgestimmt und räumlich differenziert sind:
Leinenpflicht: In den Naturschutzgebieten gilt eine generelle Leinenpflicht. Dies betrifft den mittleren Teil der Moorlandschaft, zwischen Mühlauerstrasse und Allmendweg.
Zutrittsverbot für Hunde: Im Gebiet zwischen Allmendweg und Rüss-Spitz haben Hunde keinen Zutritt. Hier befinden sich die wertvollsten Naturschutzflächen. Als kantonales Wildschongebiet ist dieses auch ein wichtiges Rückzugsgebiet für Wildtiere.
Keine Leinenpflicht: Im Gebiet südlich der Mühlauerstrasse gilt ausschliesslich das Hundereglement der Gemeinde Hünenberg. Hunde dürfen während der Vegetationszeit nicht in landwirtschaftlichen Kulturen laufen gelassen werden.
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