Agglomerationsprogramme
Mit dem Programm Agglomerationsverkehr des Bundes beteiligt sich der Bund finanziell an Verkehrsprojekten von Städten und Agglomerationen. Von Bundesbeiträgen profitieren Agglomerationen, die mit ihren Agglomerationsprogrammen die Verkehr- und Siedlungsentwicklung wirkungsvoll aufeinander abstimmen. Je nach Ergebnis der Prüfung beteiligt sich der Bund finanziell mit bis zu 50 % an den eingereichten verkehrlichen Massnahmen. Die Mittel stammen aus dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF). Der Bundesrat beantragt der Bundesversammlung in der Regel alle vier Jahre einen Verpflichtungskredit für diese Beiträge.
Agglomerationsprogramme Zug 1. bis 3. Generation
Der Kanton Zug hat die Programme Agglomerationsverkehr der 1., 2. und 3. Generation beim Bund jeweils fristgerecht eingereicht. Nach Beurteilung dieser Programme durch den Bund wurden die Beitragssätze für die beitragsberechtigten Massnahmen auf 40 % (1. und 3. Generation) bzw. 35 % (2. Generation) festgesetzt. Die Massnahmen sämtlicher Programme werden laufend umgesetzt.
Kontakt: Stefan Bürgler, Tel. 041 728 54 86
Agglomerationsprogramm Zug 4. Generation
Das Agglomerationsprogramm Zug 4. Generation wurde im Mai 2021 beim Bund zur Prüfung eingereicht. Es baut auf den Vorgängergenerationen auf und beinhaltet Massnahmenpakete in den Bereichen öffentlicher Verkehr, Fuss-/Veloverkehr und Aufwertung/Sicherheit von Strassenräumen sowie zehn Einzelmassnahmen im Umfang von 142 Millionen Franken, die im Planungshorizont 2024–2027 umgesetzt werden.
Kontakt: Stefan Kempf, Tel. 041 728 55 42