Was für Unterlagen sind notwendig?
Was für Unterlagen sind notwendig?
Was für Unterlagen sind notwendig?
- Ein Begleitbrief mit Unterschrift gilt gleichzeitig als Gesuch. Das Gesuch muss spätestens 60 Tage nach Bezug des Eigenheims mit folgender Ermächtigung eingereicht werden: "Hiermit ermächtige ich das Amt für Raum und Verkehr des Kantons Zug, bei der Steuerverwaltung Auskünfte über meine Vermögensverhältnisse einzuholen."
- Bestätigung der Bank über den Zinsbonus während der ganzen Laufzeit. Genaues Eröffnungs- und Saldierungsdatum muss angegeben sein.
- Jährliche Kontoauszüge von der Eröffnung bis zur Saldierung des Kontos (Kopien).
- Kopie öffentlich beurkundeter Kaufvertrag des Objektes (vollständig).
- Kopie AHV-Ausweis.
- Kontoangabe zur Überweisung des Bausparbeitrages (Institut, Ort und Konto-Nr.).