Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?
Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?
Das selbstgenutzte Wohneigentum muss im Kanton Zug stehen und darf folgende Anlagekosten nicht übersteigen:
Stockwerkeigentum | |
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2-Zi-Wohnung | Fr. 500'000.– |
3-Zi-Wohnung | Fr. 750'000.– |
4-Zi-Wohnung | Fr. 850'000.– |
5-Zi-Wohnung | Fr. 950'000.– |
- Das Bausparmodell muss beim Kauf des Objektes (Datum der öffentlichen Beurkundung) mindestens 3 Jahre betragen.
- Das Bausparkonto muss spätestens einen Monat nach dem Kauf saldiert werden. Ist das Bausparkonto auf beide Ehegatten ausgestellt, müssen auch beide Eigentümer sein (sonst wird nur der Zinsbonus des Bausparmodells verdreifacht, welcher durch den jetzigen Eigentümer einbezahlt wurde).
- Das Reinvermögen des Eigentümers darf die Höhe von Fr. 144'000.– (pro Kind zusätzlich Fr. 16'900.–) nicht übersteigen.