Kanton Zug fördert energiesparende Massnahmen
Bis Ende 2013 will der Kanton Zug vier Millionen Franken aufwenden, um energiesparende Massnahmen im Zusammenhang mit Gebäudesanierungen zu fördern. Damit erfüllt er nicht nur eine Zielsetzung seines Energieleitbildes. Er schafft gleichzeitig auch die Voraussetzungen, vom langfristigen Gebäudesanierungsprogramm des Bundes profitieren zu können.
Im laufenden Jahr fördert der Bund via die Kantone Gebäudesanierungen im Umfang von 100 Mio. Franken. Dieses Förderprogramm, das auf einem Vertrag mit der Stiftung Klimarappen (Erdölwirtschaft) basiert, läuft allerdings Ende Jahr aus. Der Bund will deshalb Ersatz schaffen, und zwar in Form eines längerfristigen "Nationalen Gebäudesanierungsprogramms der Kantone". Dieses soll 2010 wirksam werden und in gleichem Umfang alimentiert werden, wie das bisherige Förderprogramm der Stiftung Klimarappen. Damit die Kantone in den Genuss der künftigen Unterstützungsbeiträge kommen, müssen sie allerdings über eigene Unterstützungsprogramme verfügen.
Massgeschneidertes Förderprogramm
Mit bisherigen Förderprogrammen für Holzfeuerungen und Gebäudesanierungen hat der Kanton Zug gute Erfahrungen gesammelt. Die Reihe eigener Programme will der Regierungsrat jetzt fortsetzen. Der Zeitpunkt ist günstig, weil Bundesbeiträge in Aussicht stehen. Deshalb schlägt der Regierungsrat dem Kantonsparlament nun ein Förderprogramm vor, das die Voraussetzungen für den Bezug von Bundesbeiträgen schafft. Das neue Förderprogramm sieht vier Schwerpunkte vor, die den baulichen Gegebenheiten im Kanton Zug Rechnung tragen. Ansetzen will das Programm zunächst bei den "klassischen" Energiemassnahmen bei Gebäudesanierungen, sprich bei der Wärmedämmung und bei den technischen Einrichtungen wie Sonnenkollektoren, Wärmepumpen und kontrollierter Lüftung. Ein dritter Schwerpunkt des Förderprogramms betrifft die Nutzbarmachung von erneuerbaren Energien. Und im Fall des vierten Schwerpunktes wird gar Neuland betreten, indem die Erneuerung von elektrotechnischen Einrichtungen in Betriebsstätten finanziell unterstützt werden soll. Die Statistik zeigt nämlich, dass Motoren in gewerblichen und industriellen Betrieben für rund 40 Prozent des Strombedarfs ver-antwortlich sind. Für die genannten Massnahmen beantragt der Regierungsrat einen Rahmenkredit von vier Millionen Franken. Die Laufzeit des Förderprogramms beginnt 2010 und endet im Dezember 2013.
Ergänzung zu Geldern von Bund und Gemeinden
Die Förderbeiträge des Kantons werden mit dem Nationalen Gebäudesanierungsprogramm ab-gestimmt, genauso wie mit den gemeindlichen Beiträgen. Die Beiträge dieser Körperschaften gehen vor. Der Kanton deckt den Rest bis zu einem Drittel der Planungs- und Baukosten pro Gebäude, wobei je Gebäude ein Maximalbeitrag von Fr. 80'000.- ausgerichtet wird. Dieses Maximum gilt auch dann, wenn bei einem Gebäude mehrere Massnahmen subventionsfähig sind. Geht man von einem realistischen Unterstützungsbeitrag von Fr. 40'000.- pro Gebäude aus, dürften rund 90 Objekte in den Genuss von Zuschüssen kommen. Die Umsetzung des Kantonsratsbeschlusses erfolgt durch die Baudirektion. Sie nimmt Gesuche entgegen und lässt diese von externen Fachleuten prüfen.
Antwort auf politische Vorstösse
Mit dem neuen Förderprogramm für energiesparende Massnahmen im Gebäudebereich erfüllt der Kanton Zug nicht nur die Anforderungen für den Bezug von Bundesgeldern. Er kommt auch verschiedenen Anliegen entgegen, die im Rahmen von energiepolitischen Vorstössen ins Zuger Parlament eingebracht wurden. Namentlich geht es um eine Motion der CVP-Fraktion von 2007 und ein Postulat von Christina Bürgi Dellsperger von 2008.
Zeitgemässe kantonale Energiepolitik
Das neue Förderprogramm des Kantons Zug unterstützt den Regierungsrat in seinen energiepolitischen Zielen, den CO2-Ausstoss zu vermindern und die Energieeffizienz im Kanton Zug zu erhöhen. Gerade im Baubereich sind Investitionen in energiesparende und effizienzfördernde Massnahmen besonders nachhaltig. Das Förderprogramm leistet zudem einen Beschäftigungsimpuls in wirtschaftlich schwieriger Zeit. Weil jeder Beitrag die fachmännische Beratung voraussetzt, ist der finanzielle Aufwand auch im Einzelfall begründet.
Baudirektion
Weitere Auskünfte:
Dr. Max Gisler, Generalsekretär
Tel. 041 728 53 11; E-Mail: max.gisler@zg.ch
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