Kantonale Verordnung zum Energiegesetz geändert und harmonisiert
Der Regierungsrat hat am 11. November 2008 die kantonale Verordnung zum Energiegesetz geändert. Er hat sie sowohl mit Regeln der Baukunde nach SIA als auch mit Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich harmonisiert. Die massgebende SIA-Norm tritt zeitgleich mit der Änderung der Verordnung am 1. Januar 2009 in Kraft.
In Übereinstimmung mit seinem wegweisenden Beschluss vom 29. Januar 2008 zur Energiepolitik im Kanton Zug hat der Regierungsrat eine Änderung der kantonalen Verordnung zum Energiegesetz beschlossen. Ab 1. Januar 2009 gilt danach Folgendes:
- Massgebend für Planung, Bau und Betrieb von Gebäuden sind nach wie vor die SIA-Normen; als zentrale Regel gilt jedoch die SIA-Norm 380/1 „Thermische Energie im Hochbau“ mit Ausgabedatum 2009. Diese Norm gewährt selber eine Übergangsfrist von einem Jahr, die auch von der kantonalen Verordnung zugestanden wird.
- Ergänzend gilt, dass der zulässige Wärmebedarf zu höchstens 80 % durch nicht erneuerbare Energie gedeckt werden darf. Die restlichen 20 % sind mit erneuerbarer Energie oder mit besserer Wärmedämmung zu erzielen.
- Für neue Elektroboiler gilt eine Einschränkung. Sie sind nur zugelassen, wenn sie während der Heizperiode von anderen Energiequellen unterstützt werden.
- Neue Heizkessel müssen die Kondensationswärme ausnützen können. Somit werden Heizkessel der neueren Bauart verlangt.
- Elektrische Gebäudeheizungen sind nur noch zulässig, wenn es um Notheizungen für Ausnahmefälle geht.
Die kantonale Verordnung verweist im Übrigen auf die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich, die wegleitend sind. Die Mustervorschriften liegen bei der Baudirektion und bei den Gemeindekanzleien auf.
Der Regierungsrat hat die Änderung der kantonalen Verordnung in zweiter Lesung nach einem längeren Vernehmlassungsverfahren verabschiedet. Die Stellungnahmen waren nahezu allesamt positiv. Einige Gemeinden verlangten stärkere Kontrollen der Baugesuchsunterlagen. Dem wurde insofern Rechnung getragen, als anstelle der bisher vorgesehenen Stichproben von sogenannten energietechnischen Nachweisen die übliche Kontrolle der Baugesuchsunterlagen tritt. Mit anderen Worten: So gut wie eine Bewilligungsbehörde die Baupläne prüft, wird sie auch kontrollieren, ob die energietechnischen Anforderungen eingehalten sind.
Insgesamt führt die Änderung der kantonalen Verordnung zu einer deutlichen Verminderung des Energiebedarfs bei Gebäuden. Die Fachleute sind damit gefordert. Der Verein energienetz-zug und die kantonale Baudirektion als Energiedirektion vermitteln laufend Weiterbildungskurse für Baufachleute. Das Übergangsjahr wird allen Gelegenheit geben, sich mit den Neuerungen vertraut zu machen.
Baudirektion
Weitere Auskünfte:
Heinz Tännler, Baudirektor
Tel. 041 728 53 01; heinz.taennler@bd.zg.ch
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Kantonale Verordnung zum Energiegesetz geändert und harmonisiert (Medienmitteilung) | Dokument | |
Verordnung zum Energiegesetz, Änderung vom 11. November 2008 (ab 1.1.2009 in Kraft) | Gesetz |