A. Projekt
Vom 15. Juni bis 31. Oktober 2017 gilt an der Grabenstrasse in der Zuger Altstadt Tempo 30. Der temporäre Versuch wird zwischen Kolinplatz und der Verzweigung Zugerbergstrasse umgesetzt.
Der Versuch geht auf einen Entscheid des Bundesgerichtes zurück. Zudem weist die Grabenstrasse als kantonale Hauptachse mit heute 15'000 Fahrzeugen pro Tag ein hohes Verkehrsaufkommen auf. Der Kanton Zug ist als Anlageninhaber verpflichtet, Massnahmen zur Lärmreduktion zu prüfen.
Mit dem Versuch wird untersucht, ob sich die Reduktion der erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 50 auf 30 km/h positiv auf die Lärmbelastung auswirkt. Insbesondere in der Nacht sollte der Verkehrslärm auf ein erträgliches Mass reduziert werden. Deshalb werden im Mai 2017 Vorher-Messungen bei Tempo 50 durchgeführt. Die Nachher-Messungen bei Tempo 30 werden ab Sommer 2017 vorgenommen. Auf der Grundlage der Messresultate kann die Baudirektion über die Lärmsanierung an der Grabenstrasse entscheiden.
Die Versuchsphase wird mit einer Informationskampagne, zweckmässigen Signalisationen und Bodenmarkierungen sowie elektronischen Geschwindigkeitsanzeigen begleitet. Nach Abschluss der Versuchsphase im Herbst 2017 wird wieder Tempo 50 gelten.
Warum der Versuch?
Die Baudirektion ist sich bewusst, dass die Grabenstrasse aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens, insbesondere in den Morgen- und Abendspitzen, hohen Lärmbelastungen ausgesetzt ist. Ursprünglich ist die Baudirektion davon ausgegangen, dass mit einer Temporeduktion keine Verbesserung der Lärmsituation erreicht werden kann. Dagegen haben Anwohnerinnen und Anwohner der Grabenstrasse Beschwerde eingereicht. Das Bundesgericht hat die Beschwerde im Februar 2016 gutgeheissen. Zusammen mit den Beschwerdeführenden, den zuständigen Bundesstellen und einem Ingenieurbüro hat die Baudirektion in den letzten Monaten den Versuch vorbereitet. Die Kosten belaufen sich auf rund 250'000 Franken. Der Bund beteiligt sich daran.
Wie wird der Versuch begleitet?
Damit die Verkehrsteilnehmenden die Versuchanordnung rasch erfassen können, werden optisch gut erkennbare Signalisationen und Markierungen angebracht. Zudem werden Informationstafeln aufgestellt. Die Lärmmessungen werden an zwei ausgewählten Standorten vor und während der Versuchsphase durchgeführt. Im Weiteren werden das Verkehrsaufkommen per Radar und das Verkehrsverhalten, unter Berücksichtigung des Datenschutzes, per Video erhoben. Die breite Öffentlichkeit, die Beschwerdeführenden und die interessierten Verkehrsverbände werden regelmässig über den Versuchsablauf informiert. Zudem unterstützt der Versuch derzeit laufende Forschungsarbeiten über die Wirkung von Tempo 30.