Grabenstrasse in Zug: Resultate der Lärmmessung
Das Bundesgericht forderte mit seinem Urteil vom 3. Februar 2016 zusätzliche Angaben und Präzisierungen im Bereich Lärmschutz auf der Grabenstrasse in Zug. Die Baudirektion des Kantons Zug hat deshalb Lärmmessungen und einen befristeten Tempo-30-Versuch gemacht. Mit Blick auf den Schlussbericht und den jüngsten Entscheiden des Bundesgerichts kommt die Baudirektion wohl nicht umhin, auf der Grabenstrasse Tempo 30 einzuführen.
«Die wichtigste Zielsetzung des Versuchs bestand darin, die vom Bundesgericht zusätzlich georderten Abklärungen im Bereich Lärmschutz zu liefern», betont Baudirektor Urs Hürlimann zur Ausgangslage. Das Bundesgericht habe es in seinem Urteil als plausibel erachtet, dass das Lärmminderungspotential in der Nacht deutlich höher sein könnte, als in den bisherigen Untersuchungen ausgewiesen. Neben der durch die Temporeduktion erreichbaren Lärmminderung war zusätzlich die Charakteristik der Immissionen vor und während des Versuchs zu prüfen. Hürlimann: «Ein weiteres wichtiges Ziel bestand darin, den Verkehrsfluss und -ablauf auf der Grabenstrasse zu dokumentieren. Im Rahmen des Versuchs waren ferner die Akzeptanz von Tempo 30 durch die Verkehrsteilnehmer zu prüfen und die Akzeptanz in der Bevölkerung zu ermitteln.» Aufgrund der Themenaktualität sollen die Ergebnisse der Untersuchung in die Forschung einfliessen, erklärt Urs Hürlimann weiter. Deshalb habe sich auch der Bund an den Untersuchungen und den Kosten beteiligt.
Es wird langsamer gefahren
Nun liegt der Schlussbericht der Experten vor. Zusammenfassend lasse sich nach den Untersuchungen auf der Grabenstrasse in Zug im letzten Jahr (Versuchsdauer von 15. Mai 2017 bis 31. Oktober 2017) feststellen, dass sich der Verkehrsfluss an Werktagen durch die Tempo-30-Anordnung nicht verändert habe, stellt Kantonsingenieur Urs Lehmann fest. «Das einzige, was sich wirklich deutlich geändert hat, sind die Geschwindigkeiten abends, in der Nacht und am Wochenende: Sie gehen zurück und mit ihnen auch die Lärmbelastungen», sagt Lehmann. Beim hohen Verkehrsaufkommen zwischen 7 und 19 Uhr kann in der Zufahrt auf den Kolinplatz auch bei einem signalisierten Tempo 50 nur mit rund 25 km/h gefahren werden. Dies ändert sich auch mit Tempo 30 nicht.
Lärmbelastung nimmt vor allem in der Nacht und an Wochenenden ab
Am Abend zwischen 19 und 23 Uhr und vor allem in der Nacht zwischen 23 Uhr und 7 Uhr ist aber bei Tempo 30 ein deutlicher Rückgang der Immissionen festzustellen, ergänzt Urs Lehmann. Der Vergleich der Werte bei Tempo 50 und Tempo 30 zeige, dass die Veränderungen an Werktagen eher gering sind. Die Verminderung der Lärmbelastung in der Nacht sei am Wochenende stärker ausgeprägt als unter der Woche.
Die Konsequenzen
Das Fazit von Baudirektor Urs Hürlimann: «Die Fakten der Lärmmessungen liegen nun auf dem Tisch. Hinzu kommen noch die jüngsten Entscheide des Bundesgerichts, das Tempobeschränkungen aus Lärmschutzgründen in verschiedenen Städten stützt. Deshalb werden wir wohl nicht darum herumkommen, auf der Grabenstrasse Tempo 30 einzuführen.» Er bevorzugt damit Massnahmen an der Lärmquelle. «Das heisst: Geschwindigkeitsreduktionen oder eine Kombination aus lärmarmer Belag und Geschwindigkeits-Reduktion.» Dies sowie den gesamten Perimeter müsse nun das Tiefbauamt noch im Detail klären. Mit Blick auf mögliche andere Strassen, die lärmsaniert werden müssten, heisst dies: Tempo 30 sind nur in Ortszentren respektive Kernzonen zu prüfen, «Generell Tempo 50» im übrigen Siedlungsgebiet.» Übrigens: Die Baudirektion hat vom Regierungsrat zusätzlich den Auftrag erhalten, sich auf Bundesebene für die Einführung lärmarmer Reifen als effizienteste Lösung der Lärmimmissionen einzusetzen.
Was wurde schon getan?
Der erste lärmarme Belag, so Kantonsingenieur Urs Lehmann, wird in den nächsten Wochen in Risch eingebaut. Die Lärmsanierung an der Neugasse/Blickensdorferstrasse im Abschnitt Weststrasse–Bachtalen in Baar liegt aktuell öffentlich auf. Vorgesehen sind ein lärmarmer Belag und Lärmschutzwände. Auch in der Baubewilligung für die Umfahrung Cham–Hünenberg wurden mehrere lärmarme Beläge und Temporeduktionen verfügt. Insgesamt sind bis heute 27 Kilometer Kantonsstrassen lärmsaniert, 60 Kilometer in Bearbeitung und 32 Kilometer noch ausstehend.
Ausgangslage
Anwohner der Grabenstrasse in Zug verlangten mit einer Beschwerde vor Bundesgericht die Einführung von Tempo 30 auf dem Kantonsstrassenteilstück der Hauptverkehrsachse durch das Stadtzentrum. Das Bundesgericht hiess am 3. Februar 2016 die Beschwerde mit 3 zu 2 Stimmen teilweise gut und verpflichtete den Kanton Zug, «die Wirkung von Tempo 30 auf die Lärmemission an der Grabenstrasse vertieft zu untersuchen». Im Speziellen forderte das Bundesgericht, das Lärmminderungspotenzial von Tempo 30 entlang dieser Strasse detailliert, insbesondere für den Nachtzeitraum, zu untersuchen. Zu diesem Zweck wurde auf der Grabenstrasse ein Versuch mit Tempo 30 von Ende Mai 2017 bis Ende Oktober 2017 durchgeführt.
Massnahmen
Zur Lärmsanierung der Grabenstrasse soll auf der ganzen Länge der Kantonsstrasse und rund 40 Meter über den Knoten Zugerbergstrasse hinaus eine abweichende Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h eingeführt werden. Zusätzlich sieht das Tiefbauamt auf der Grabenstrasse den Einbau eines lärmmindernden Belags SDA4 vor. Mit diesen zwei Massnahmen kann die Lärmbelastung entlang der Grabenstrasse in Zug deutlich reduziert werden. Das Lärmsanierungsprojekt liegt vom 28. September bis 17. Oktober 2018 öffentlich auf.
Auf den angrenzenden Abschnitten der Ägeristrasse und der Neugasse ist ebenfalls eine abweichende Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h geplant. Die Umsetzung der abweichenden Höchstgeschwindigkeit in diesen Abschnitten bedarf eines separaten Verfahrens.
Downloads
Typ | Titel | Bearbeitet |
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Expertenbericht Tempo 30 Grabenstrasse | 19.04.2018 | |
Immissionsmessungen Grabenstrasse | 27.04.2018 |