Kantonsstrasse 381, Dorfplatz-Seefeld, Unterägeri
Öffentliche Planauflage
Gemeinde Unterägeri
Öffentliche Planauflage für das Kantonsstrassenprojekt «Kantonsstrasse 381,
Dorfplatz–Seefeld, Unterägeri» inklusive Strassenplan, Lärmsanierung und Entwurf der gewässerschutzrechtlichen Bewilligung
Nach den Vorschriften des kantonalen Rechts, insbesondere gemäss § 38 des Planungs- und Bau-gesetzes vom 26. November 1998 (PBG; BGS 721.11), § 15 des Gesetzes über Strassen und Wege vom 30. Mai 1996 (GSW; BGS 751.14) in Verbindung mit § 45 PBG sowie Art. 6, 7 und 19 Abs. 2 des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer vom 24. Januar 1991 (GSchG; SR 814.20) und in Verbindung mit § 54 des Gesetzes über die Gewässer vom 25. November 1999 (GewG; BGS 731.1) sowie den einschlägigen Vorschriften der Lärmverordnung, werden wie folgt öffentlich aufgelegt:
- das Strassenbauprojekt
vom 18. November bis 9. Dezember 2022
- die Sondernutzungspläne (Strassenplan und Baulinienplan (befristet))
vom 18. November bis 19. Dezember 2022
- die Lärmsanierung
vom 18. November bis 9. Dezember 2022
- der Entwurf «Gewässerschutzrechtliche Bewilligung»
vom 18. November bis 9. Dezember 2022
Die Gesuchsunterlagen können auf der Gemeindeverwaltung Unterägeri, Seestrasse 2, 6314 Unterägeri sowie beim Tiefbauamt des Kantons Zug, Aabachstrasse 5, 6301 Zug, während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten eingesehen werden.
Innert der Auflagefrist kann Einsprache erheben, wer von den Plänen und Gesuchen berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an deren Unterlassung oder Änderung hat. Einsprachen müssen schriftlich erfolgen und haben eine Begründung und einen Antrag zu enthalten. Sie sind der Baudirektion des Kantons Zug, Aabachstrasse 5, Postfach, 6301 Zug einzureichen.
Zug, 18. November 2022
Baudirektion des Kantons Zug
Florian Weber, Regierungsrat