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Instandsetzung Alte Lorzentobelbrücke

Öffentliche Planauflage für das Projekt «Instandsetzung Alte Lorzentobelbrücke» inklusive Sondernutzungspläne, Rodungsgesuch und Entwurf der gewässerschutzrechtlichen Bewilligung

Öffentliche Planauflage

Gemeinden Baar und Menzingen
Öffentliche Planauflage für das Projekt «Instandsetzung Alte Lorzentobelbrücke» inklusive Sondernutzungspläne, Rodungsgesuch und Entwurf der gewässerschutzrechtlichen Bewilligung

Nach den Vorschriften des kantonalen Rechts, insbesondere gemäss § 38 des Planungs- und Baugesetzes vom 26. November 1998 (PBG; BGS 721.11) und § 15 des Gesetzes über Strassen und Wege vom 30. Mai 1996 (GSW; BGS 751.14) in Verbindung mit § 45 PBG, § 3 des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Wald vom 17. Dezember 1998 (EG Waldgesetz; BGS 931.1) und den einschlägigen Vorschriften der Lärmverordnung sowie Art. 6, 7 und 19 Abs. 2 des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer vom 24. Januar 1991 (GSchG; SR 814.20) in Verbindung mit § 54 des Gesetzes über die Gewässer vom 25. November 1999 (GewG; BGS 731.1), werden:

-       das Bauprojekt
        vom 3. bis 23. Juni 2022

-       die Sondernutzungspläne (Strassenpläne und Baulinienpläne (befristet))
        vom 3. Juni bis 4. Juli 2022 

-       das Rodungsgesuch
        vom 3. bis 23. Juni 2022

-       der Entwurf «Gewässerschutzrechtliche Bewilligung»
        vom 3. bis 23. Juni 2022 

beim Tiefbauamt des Kantons Zug, Aabachstrasse 5, Zug, beim Amt für Wald und Wild, Ägeristrasse 56, Zug sowie auf den Gemeindekanzleien Baar, Rathausstrasse 6, Baar und Menzingen, Alte Landstrasse 2a, Menzingen öffentlich aufgelegt.  

Innert der Auflagefrist kann Einsprache erheben, wer von den Plänen und Gesuchen berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an deren Unterlassung oder Änderung hat. Einsprachen müssen schriftlich erfolgen und haben eine Begründung und einen Antrag zu enthalten. Sie sind der Baudirektion des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug einzureichen. 

Zug, 3. Juni 2022

Baudirektion des Kantons Zug
Florian Weber, Regierungsrat

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