Bewilligungen Online-Zugriffe
Der elektronische Zugriff auf Personendaten im Abrufverfahren (auch Online-Zugriff genannt) ist in der Verordnung über das Bewilligungsverfahren für den elektronischen Datenaustausch (Online-Verordnung) geregelt. Sie gilt auch für Verknüpfungen oder Vereinigungen von Datensammlungen.Abrufverfahren, Verknüpfungen oder Vereinigungen müssen entweder gesetzlich vorgesehen sein oder von der zuständigen Instanz (Regierungs- oder Gemeinderat) bewilligt werden. Das Bewilligungsverfahren folgt strengen Regeln und ist in einem Regierungsratsbeschluss festgehalten. Die Einreichung des Gesuchs erfolgt über das Gesuchsformular.
https://zgchtest.webcloud7.ch/izug/platform/behoerden/datenschutzstelle/services/bewilligungen-online-zugriffe
https://zgchtest.webcloud7.ch/izug/platform/logo.png
Bewilligungen Online-Zugriffe - News
Keine Inhalte vorhanden