Rechtliche Grundlagen
Datenschutzrecht ist eine Querschnittsmaterie. Es zieht sich durch alle Bereiche der ganzen Verwaltungstätigkeit hindurch. Das Datenschutzgesetz selbst gibt die allgemeinen Grundsätze wider, die bei jeder Bearbeitung von Personendaten zur Anwendung kommen. Diese allgemeinen Datenschutzgrundsätze müssen in den Gesetzen und Verordnungen des Kantons Zug und der Zuger Gemeinden konkretisiert und umgesetzt werden.
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